Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein 01/2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 21.01.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2023, 09:33 |
A6: Polizeigewalt anerkennen und aufarbeiten!
Antragstext
Am 14.01.2023 reisten 35.000 Menschen aus verschiedensten Nationen nach
Nordrhein-Westfalen, um für den Erhalt des Dorfes Lützerath und einen früheren
Ausstieg aus der Kohle zu protestieren. Die Demonstration war legal angemeldet
und sollte friedlich vonstattengehen. Stattdessen kam es an diesem Tag, aber
auch schon an den vorangegangenen und an den auf die Demonstration folgenden
Tagen, zu massiver Gewalt. Polizeigewalt war hier keine Ausnahme, sondern für
viele der Aktivist*innen Normalität – das darf nicht länger Realität sein.
Polizist*innen, deren Beruf sich genau dadurch auszeichnet, dass sie in
Gewaltsituationen deeskalierend handeln sollen, dürfen nicht länger die
Möglichkeit haben, sanktionsfrei Demonstrierende zu verletzen und müssen von
Beginn an lernen, wie gewaltfreie Deeskalation funktioniert, um Vorkommnisse wie
die in Lützerath zu vermeiden.
Daher fordern wir:
eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse in Lützerath.
die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Opfer von
Polizeigewalt, die eine umfassende Aufklärung und Verfolgung von Fällen
von Gewalt durch Polizeibeamte ermöglicht.
Einen stärkeren Fokus auf die Themen Gewaltprävention und Deeskalation,
auch mit speziellem Fokus auf Demonstrationen, in der Polizeiausbildung
sowie verpflichtende Schulungen und Weiterbildungen zu entsprechenden
Themen während der Berufslaufbahn.
Schaffung von Transparenz und Rechenschaftspflicht durch die Einführung
einer Pflicht zur Dokumentation und Veröffentlichung von Einsatzberichten
sowie die Bereitstellung von Daten über polizeiliche Einsätze und
Gewaltanwendungen.
Unterstützung von Reformen im Justizsystem, um eine effektivere Verfolgung
von Fällen von Polizeigewalt zu ermöglichen. Hierzu gehört u.a. die
Kennzeichnungspflicht jedes*jeder Polizist*in und eine unabhängige
Bearbeitungsstelle. Polizist*innen dürfen nicht länger die Fälle ihrer
Kolleg*innen bearbeiten.